Mit SACH lässt sich leben ®

15. April 2024

Bitte zukünftig beachten!

Wichtige Informationen von verschiedenen Versicherern

In den vergangenen Tagen erreichten uns verschiedene Hinweise von Gesellschaften zu unterschiedlichen Themen. Nachfolgend haben wir diese für Sie zusammengefasst.


 

DA Direkt

Aussließlich elektronisch übermittelte Anträge werden angenommen.
Ausführliche Hinweise finden Sie in der untestehenden PDF-Datei.

 

Alte Leipziger Bauspar AG

Aktuell gehen nur ca. 20 % der Anträge mit vollständigen Mindestunterlagen bei der Gesellschaft ein.
Ab dem 01.05.2024 werden Anträge, die ohne vollständige Mindestunterlagen gemäß der Unterlagenchecklisten eingereicht werden, direkt von der Alten Leipziger mit dem Hinweis „Unvollständige Unterlagen. Bitte den Vorgang mit den vollständigen Unterlagen erneut einreichen." abgelehnt.
Nutzen Sie bitte die Checklisten in Europace, in eHyp oder in den Antragsformularen und vermeiden Sie die Nachforderungen von Mindestunterlagen und damit Zeitverzögerungen.

 

KRAVAG

Änderungen im Bereich der Tarif- und Vertragsumstellungen im R+V Connect:

  1. Tarifumstellungen sind zur Hauptfälligkeit möglich. Liegt die Hauptfälligkeit nach dem 01.07., muss dieser abgewartet werden.
  2. Vertragsumstellungen gehen immer dann, wenn Sie keine Tarifumstellung erfordern, das heißt:
    1. Änderungen der Tarifierungsmerkmale wie Fahreralter, Jahreslaufleistung etc. funktionieren
    2. Änderung der Produkte, bspw. Änderung der SB Variante, VK in TK oder TK in VK funktionieren
    3. Einschluss von abhängigen Produktergänzungen (z.B. Eigenschäden, Mehrwerte, oder der Zusatzfahrer) funktionieren
    4. Einschluss von Nebensparten (z.B. Fahrerschutz, Schutzbrief) funktionieren
    5. Einschluss von eigenständigen Produktergänzungen (z.B. KEX oder GAP) funktionieren nicht

In den Fällen in denen der VN einen Produkteinschluss wünscht, der eine Tarifumstellung erfordert, muss über die gängigen Zugangswege über den Innendienst die Vertrags- und Tarifumstellung durchgeführt werden. Das ist aus Sicht der KRAVAG absolut legitim.

 

Hinweise DA Direkt